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Strafanzeige läuft; und die Steuerfahndung ist auch verständigt :
Sorry, aber ich glaube, Du hast recht wenig Ahnung von der Materie.

Ob die Kaufpreiserstattung erfolgte oder nicht, ist hierbei letztendlich völlig irrelevant; nach Angaben des Herstellers handelt es sich um eine ungültige Lizenz, und ich Anbetracht der Verkäufe der letzten Monate kann wohl davon ausgegangen werden, dass die veräußerten Lizenzen ebenso nicht valide waren.

Für mich gestaltet sich der Aufwand überhaupt nicht großtartig, und Kosten entstehen keine - hier ist die Strafgerichtsbarkeit zuständig, ich habe nicht vor auf zivilem Wege gegen den Verkäufer vorzugehen.

Die Staatsanwaltschaft wird einen Anfangsverdacht aufgrund der Aussagen des Herstellers sicher bejahen, zudem interessiert sich die Steuerfahndung bereits für den Fall; ich verweise nur auf die fehlende Rechnungsstellung, zumindest eine Quittung, zu welcher der Verkäufer verpflichtet wäre.

Zudem gibt es mittlerweile immer mehr Käufer, die neutrale Bewertungen abgeben und sich über den Verkäufer beschweren.

Insofern kann der Verkäufer gerne behaupten, was auch immer er möchte; den Nachweis über eine erfolgte Rechnungsstellung oder Quittung ist über das Finanzamt problemlos nachvollziehbar :

Im Übrigen kann durchaus eine Strafanzeige gestellt werden ... im Prinzip reichte es sogar schon, der StA einen einfachen Hinweis zu senden; es besteht Amtsermittlungsgrundsatz.

Du kannst mir glauben, der Aufwand beschränkt sich auf eine DIN-A4-Seite ...
@Guenter123
Wie mir CyberLink-Michael mittlerweile per E-mail mitgeteilt hat, handelt es sich um eine nicht-valide Lizenz.

Ich habe daraufhin den Fall bei eBay eröffnet und die Antwortmail vom CyberLink-Support eingepflegt - der Verkäufer meint, die Lizenzen stammten offiziell von CyberLink und sie hätten nie Probleme diesbezüglich gehabt.

Naja, nach langem Hin und Her habe ich das Geld zurückerstattet bekommen; allerdings bleibt immer noch die Frage zu klären, ob es sich hier nicht um gewerbsmäßigen Betrug handelt, schließlich wird weder eine Rechnung oder Quittung vorgelegt, obwohl der Verkäufer dazu verpflichtet wäre, noch scheint es sich nicht um originale/gültige Lizenzen zu handeln.

Der Verkäufer tritt auch sehr aggressiv und arrogant auf, mittlerweile hat er den Fall dem Kundenservice übergeben, da er der Auffassung ist, mit der reinen Erstattung sei der Vorgang per se erledigt.

Ich werde dennoch Strafanzeige wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, schließlich wurden hier in nicht unterheblichem Umfang CyberLink-Lizenzen über eBay veräußert.

Und sofern sich weder der Hersteller noch eBay genötigt sehen hier einzuwirken - im Übrigen wäre alleine schon die fehlende Widerrufsbelehrung des Verkäufers abmahnfähig - muss man eben selbst zur Tat schreiten.

Jedenfalls kann es nicht angehen, dass jemand großangelegt illegale Lizenzen veräußert und dagegen nichts unternommen wird.
Wie seriös der betreffende eBay-Händler "wormseles" ist, zeigt die Antwort auf die Konfrontation mit der Aussage des CyberLink-Supports, die Lizenz sei nicht valide:

"„Das ist eine Freschheit sowas hier zu schreiben und zu behaupten wir beziehen die Keys direkt von Cyberlink schon seit Monaten also was soll das bitte? Wenn sie Geld zurück wollen na gut kein Problem nur wissen wir das wir LEGALE und Gültige Keys verkaufen und besitzen! Eine Rechnung wurde ihnen schon längst per PDF an Ihre Mail Adresse geschickt. Bitte teilen sie uns ihre Bankdaten mit zweck Rückerstattung. Mit freundlichen Grüßen “"

Klassischer Fall von illegalem Lizenzvertrieb.
@CyberLink-Michael
Danke für die E-Mail-Antwort; da der via eBay veräußerte Key offensichtlich nicht valide ist, habe ich den Fall bei eBay gemeldet und Kaufpreiserstattung verlangt.

Angesichts des wirtschaftlichen Schadens - der "gewerbliche" Handelnde bot (und bietet) eine Vielzahl an CyberLink-Lizenz an, sollte hier Eurerseits auch eingegriffen werden. Es handelt sich offensichtlich um illegalen Software-Vertrieb.

Für die Bemühungen besten Dank; die Lizenzen nutze ich daher ab sofort nicht mehr.
@PeterH
Nutzen darfst Du die Lizenz erst einmal ohne Weiteres - man kann hier zunächst von einem gutgläubigen Erwerbe ausgehen; im Übrigen besteht seitens eBay auch eine Prüfungspflicht hinsichtlich der gewerblichen Verkäufer.

Sofern sich jedoch ergeben sollte, dass hier keine legalen Lizenzen veräußert wurden, dann selbstverständlich nicht (mehr); hier wäre dann im weiteren Verlauf der Verkäufer in Anspruch zu nehmen. Der Kaufvertrag kann problemlos wegen arglistiger Täuschung angefochten und das Geld zurückgefordert werden - das Rechtsgeschäft respektive der Kaufvertrag wäre dann von Anfang an als nichtig anzusehen; ergänzend würde eine eine Strafanzeige wegen Verdachts des Betrugs erstatten.

CyberLink-Michael klärt es - in meinem Falle - momentan gerade ab, und ich warte schon gespannt auf das Ergebnis; auf das besagte Angebot bin ich nämlich auch reingefallen; bei gewerblichen Händlern geht man zumindest davon aus, hier keine fragwürdige "Lizensierungspolitik" untergeschoben zu bekommen ...

Eine Rechnung wird (und kann) offensichtlich nicht vorgelegt (werden), davon abgesehen fehlt jegliche Widerrufsbelehrung nebst eindeutiger Widerrufsadressat, was per se abmahnfähig ist. Offenkundig treten hier mehrere Personen auf: die ausgewiesenen Ansprechpartnerin, die E-Mail-Adresse ist anscheinend für den Sohn oder einen Familienangehörigen bestimmt, und Zahlungen müssen an eine dritte Person geleistet werden! Der Verkäufer verstößt somit gegen elementare Pflichten, die beim Onlinehandel gelten. Die Wettbewerbszentrale freut sich über so etwas :

Sofern es eine gebrauchte Softwarelizenz wäre, müsste dies im Angebot ausgwiesen sein - diese werden jedoch durchweg als "neu" deklariert.

Naja, das Finanzamt Mainz-Süd (Steuerfahndung) interessierte sich zumindest dafür :
Hallo nochmals,

hat sich, im Nachgang zu den gelieferten Daten vom 02.07.2012, inzwischen irgendetwas in puncto Lizenz ergeben?

Dank vorab!

MfG.
Hallo,

eine Fallnummer habe ich beim Support nicht erhalten, sondern nur die obige allgemeine Auskunft erhalten.

Ihre E-Mail mit den angefragten Daten habe ich bereits beantwortet.

MfG.
Guten Tag,

ich habe mir vor kurzem eine günstige Lizenz für die ESD-Version von PowerDVD 12 Ultra gegönnt.

Im Nachhinein wurde ich jedoch stutzig, als der gewerbliche eBay-Händler (aus Deutschland) keine Rechnung zur Verfügung stellte.

Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Cyerlink-Kundenservice mitgeteilt, es gäbe keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Lizenz legal sei oder nicht; es wurde lediglich auf den eigenen Online-Shop verwiesen?!

Stimmt das tatsächlich? - Ehrlich gesagt würde ich schon gerne wissen, ob ich gegen den Händler vorgehen kann oder nicht; denn für eine "vom LKW gefallene" Lizenz zahle ich ungern ...

Vorab besten Dank.

MfG.

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