Wobei das aus Sicht eines Software-Entwicklers immer noch eine andere ist. Rechte hin oder her. Dies ist klar und verständlich - wobei die Filmindustrie sich das Geld für diese Lizenzrechte mehrfach einholt: Medien (leer oder mit Film gepresst), Wiedergabegeräte (BD-Laufwerk/Brenner, BD-Player) und bei der Wiedergabe-Software. Der Kunde bezahlt dies immer und immer wieder.
Als Softwarehersteller betreibt man hier Unzucht mit Abhängigen, das haben wir mit der DATEV auch mit unseren Kunden, die ändern was und setzen Programm-Versionen in Schnittstellen voraus und der Kunde muss es kaufen, nicht nur von der DATEV sondern auch von uns.
Die technische Lösung ist ein Lizenz-Server, den ihr sowieso betreibt, da wird die Medienwiedergabe geprüft und sie kann nur auf einem Gerät laufen. Ist keine Internetverbindung möglich oder wird diese getrennt, kann ich vom letzten Gerät nicht auf ein anderes wechseln und muss auf dem bleiben, auf dem sie zuletzt aktiv war. Wird die Wiedergabesoftware beendet, meldet sie sich beim Lizenzserver ab und gibt die Möglichkeit auf einem anderen Gerät diese Lizenz zu nutzen.
Die andere Frage ist die, was diese BD-Lizenz am Abo-Preis ausmacht, wenn man eine zweite drin hat? MS hatte das Problem mit der DVD-Wiedergabe unter Windows 8. Es ging bei den Mengen um kleine Dollar-Beträge, für den Fall, dass die DVD-Wiedergabe gar nicht verwendet wird.