Hallo,
vielleicht helfen diese Angaben des Customer Support weiter. Die basiert aus einer früheren Anfrage zu dem Thema.
Laut der Nachricht von YouTube
handelt es sich hier um einen Content ID-Anspruch, im Unterschied zu einer
Urheberrechtsverwarnung. Weitere Informationen dazu auf der google Hilfeseite:
https://support.google.com/youtube/answer/6013276?hl=de&ref_topic=2778545
Gemäß des
Software-Lizenzvertrags jedes CyberLink-Produkts können Medien-Inhalte von
Drittparteien, z.B. Musikstücke, Fotos, Videos, Fonts usw. gemäß des jeweiligen
Bestimmungen unter VERWENDUNG VON MEDIENINHALT, DER VON EINEM DRITTEN
LIZENZIERT WURDE, verwendet werden.
PowerDirector 17
Software-Lizenzvertrag: https://de.cyberlink.com/support/product-faq-content.do?id=23449
Zum Beispiel können Sie die in enthaltenen Musik-Clips für die Produktion Ihres
Videos verwenden und anschliessend auf YouTube hochladen.
Wenn Sie möchten, können Sie
gegen den Content ID Anspruch Einspruch erheben, die Hinweise hierzu finden Sie
auf der Google Website:
https://support.google.com/youtube/answer/2797454?hl=de&ref_topic=2778545
Beim Einspruch können Sie
angeben, dass Sie berechtigter Nutzer von CyberLink PowerDirector 365 sind und
die Musik mit PowerDirector 365 gebundlet ist.
Tatsächlich nicht ganz unkompliziert, liegt aber leider an google/youtube und den rechtlichen
Bestimmungen, wir können da als Hersteller nichts machen. Die Musik-Inhalte von
365 sind alle korrekt lizensiert, allerdings können eben professionelle Werber
wie diese ad-Agentur bzw. jeder, einfach ohne Nachweis auf YT Anspruch erheben
und Werbung schalten. Die Nachweispflicht liegt dann leider beim Nutzer, der
Einspruch erheben muss. Generell ein Problem bei YouTube. Mit der
Urheberrechtsreform wird sich da demnächst noch einiges mehr ändern...
Gruß Bernd
Technical support:
DE:
https://de.cyberlink.com/support/index.html