Sorry, aber ich glaube, Du hast recht wenig Ahnung von der Materie.
Ob die Kaufpreiserstattung erfolgte oder nicht, ist hierbei letztendlich völlig irrelevant; nach Angaben des Herstellers handelt es sich um eine ungültige Lizenz, und ich Anbetracht der Verkäufe der letzten Monate kann wohl davon ausgegangen werden, dass die veräußerten Lizenzen ebenso nicht valide waren.
Für mich gestaltet sich der Aufwand überhaupt nicht großtartig, und Kosten entstehen keine - hier ist die Strafgerichtsbarkeit zuständig, ich habe nicht vor auf zivilem Wege gegen den Verkäufer vorzugehen.
Die Staatsanwaltschaft wird einen Anfangsverdacht aufgrund der Aussagen des Herstellers sicher bejahen, zudem interessiert sich die Steuerfahndung bereits für den Fall; ich verweise nur auf die fehlende Rechnungsstellung, zumindest eine Quittung, zu welcher der Verkäufer verpflichtet wäre.
Zudem gibt es mittlerweile immer mehr Käufer, die neutrale Bewertungen abgeben und sich über den Verkäufer beschweren.
Insofern kann der Verkäufer gerne behaupten, was auch immer er möchte; den Nachweis über eine erfolgte Rechnungsstellung oder Quittung ist über das Finanzamt problemlos nachvollziehbar :
Im Übrigen kann durchaus eine Strafanzeige gestellt werden ... im Prinzip reichte es sogar schon, der StA einen einfachen Hinweis zu senden; es besteht Amtsermittlungsgrundsatz.
Du kannst mir glauben, der Aufwand beschränkt sich auf eine DIN-A4-Seite ...