bin neu hier, blick's aber nicht. Gibt's hier einen Rechtsanwalt? Ich habe die EULA "gelesen", verstehen kann man das Kauderwelsch ja leider nicht, zumal am Ende steht, dass eigentlich nur die englische Version gültig ist.
Meine Situation: Ich bin Privatmensch und schneide mit Suite-365 zur Zeit ein Video für einen gemeinnützigen Verein. Das Video soll Menschen mit Einschränkungen erklären, wie die kommende Landtagswahl abläuft und wie man wählt.
Ich selbst mache das ehrenamtlich und der Verein wird die DVD's an seine zu betreuenden Menschen auch kostenlos verteilen. Aber der Verein bekommt für das Projekt eine Förderung durch das Bundesland.
Wie sieht das jetzt lizenzrechtlich aus? Ich möchte zwei Titel der Hintergrundmusik aus Suite365 nutzen, der Rest sind selbstgedrehte Videos.
Ich finde in der EULA nur die Unterscheidung "privat" oder "gewerblich". Ist der Erhalt von Fördergeldern nun eher "privat" oder "gewerblich" ?
Darf ich nun Hintergrundmusik lizenzfrei verwenden oder nicht??
Dann steht noch drin, dass "In keinem Fall darf von ECHO MUSIC lizenzierter Medieninhalt nach dem 31. Juli 2020 verwendet werden." Woher soll ich wissen, welche Titel ursprünglich von "ECHO MUSIC " lizensiert wurden?
Danke für Eure Einschätzung.